KlinikRente.Pflege garantiert Beschäftigten im Gesundheitswesen bei Pflegebedürftigkeit eine lebenslange monatliche Pflegerente. Dabei führen mehrere Wege zur Leistung: Sie erhalten sie nach Kriterien des SGB, der ADL-Definition oder auf Basis zweier Prüfverfahren bei Demenz. Je nach Kundenalter und Absicherungsziel kann zwischen den Tarifen Sofortschutz und Aufbauplan gewählt werden. Als Konsortialführerin stellt Swiss Life das Produkt hinter dem Tarif. Ihre Kunden können so auf den bewährten „Schweizer“ Mix aus Sicherheit und Flexibilität vertrauen und zugleich die Vorteile der Absicherung über ein Versorgungswerk nutzen.

Unsere Highlights

✓ Spezielle Vorteile für Branchenangehörige

Entscheiden sich branchenangehörige Kunden für eine Pflegeabsicherung über KlinikRente, profitieren Sie neben den Produktvorteilen auch von speziellen Vorteilen des Versorgungswerks (z. B. günstige Konditionen).

✓ Sofortiger Versicherungsschutz

Ihre Kunden, die zwischen 18 und 75 Jahre alt sind, können den Sofortschutz abschließen. Sie profitieren von sofortigem Leistungsanspruch und können monatlich bis zu 3.500 Euro garantierte Pflegerente in Pflegegrad (PG) 5 absichern.

✓ Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 1

Bereits bei Pflegebedürftigkeit im PG 1 werden Ihre Kunden von der Zahlung ihrer Beiträge befreit. Zudem können sie die Höhe ihrer Absicherungsstufen für die Pflegegrade 2-4 individuell festlegen (Individual-Schutz) oder auf vorbelegte Absicherungsstufen setzen (Premium-Schutz).

✓ Flexible Kapitalentnahme

Bis zum Eintritt von Pflegebedürftigkeit können Ihre Kunden jederzeit Teile ihres Vertragsguthabens entnehmen. Es besteht jeweils der Zugriff auf den Rückkaufswert des Vertrages.

✓ Umfangreiche Assistance-Leistungen

Mit Vertragsabschluss können Ihre Kunden und deren Angehörige umfangreiche Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen (z. B. Pflegeberatung oder Vermittlung von Pflegeplätzen). Diese erbringen wir gemeinsam mit dem Malteser Hilfsdienst.

✓ Entscheidungsfreiheit bei Beitragszahlung

Bei der Beitragszahlung haben Ihre Kunden die Wahl zwischen laufenden Beiträgen und einem Einmalbeitrag oder sie ergänzen laufende Beiträge durch eine Einmalzahlung zu Vertragsbeginn.

✓ Individuell erweiterbar mit optionalen Bausteinen

Mit den optionalen Bausteinen des Tarifs können Ihre Kunden den eigenen Schutz individuell für sich erweitern: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, Einmalleistung im Pflegefall, Beitragsdynamik, variable Todesfallleistung vor bzw. nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit.

Details KlinikRente.Pflege Sofortschutz

KlinikRente.Pflege Sofortschutz: sieben Assistance-Leistungen von Pflege-Hotline bis Beratung und Unterstützung
KlinikRente.Pflege Sofortschutz: sieben Assistance-Leistungen von Pflege-Hotline bis Beratung und Unterstützung

Dieser Baustein kann bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung eingeschlossen werden. Tritt Berufsunfähigkeit ein, wird Ihr Kunde in dieser Zeit von seinen Beiträgen zur Pflegerentenversicherung befreit.

Diese Option ermöglicht finanziellen Spielraum, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen: Ihre Kunden erhalten im Leistungsfall eine zusätzliche einmalige Kapitalzahlung in Höhe von sechs Monatsrenten gemäß der vereinbarten Rentenhöhe für PG 5.

Mit der Beitragsdynamik können Ihre Kunden die Pflegerente an stetige Veränderungen wie z. B. Inflation anpassen. Es erfolgt eine jährliche Erhöhung der Beiträge um einen vereinbarten Prozentsatz zwischen 2 % und 5 %. Die entsprechende Anpassung der Pflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung errechnet sich aus der Beitragserhöhung.

Wir garantieren eine Todesfallleistung (TFL), wenn die versicherte Person vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit verstirbt. Bei laufender Beitragszahlung kann diese TFL abgewählt werden. Für den Fall, dass zum Todeszeitpunkt bereits Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, kann der Baustein „TFL nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit“ bei Vertragsbeginn mit abgeschlossen werden.

Variable Todesfallleistung vor und nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit mit Entnahme-Option und Auszahlung an Hinterbliebene
Variable Todesfallleistung vor und nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit mit Entnahme-Option und Auszahlung an Hinterbliebene

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