Mit dem aktuellen Produktupdate hat die Hannoversche die Leistungen und Absicherungsmöglichkeiten der Risikolebensversicherungs nochmals verbessert. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie kurz zusammengefasst, alle Informationen und Veränderungen finden Sie in der Vertriebsinfo der Gesellschaft.
- Verlängerung der Frist zur ereignisunabhängigen Nachversicherung bereits im Plus-Tarif.
- Erweiterter Kinder-, Hochzeits- und Bau-Bonus mit verbesserter Erhöhungsoption.
- Verbesserte Erhöhungsmöglichkeit von Versicherungssummen inklusive der Nachversicherungsgarantie.
- Flexible Dynamiksätze von 2 bis 5 Prozent.
- Erweiterung der Möglichkeiten bei Beitragsstundung.
Zur Vertriebsinfo: Hannoversche - Produktupdate September 2025
Hannoversche Online-Rechner
Mit wenigen Eingaben zum Abschluss mit dem Online-Rechner der Gesellschaft. Hierzu benötigen Sie nur Ihre Hannoversche Vermittlernummer über Swiss Life Partner.
Noch keine Anbindung? Kein Problem!
Die Swiss Life Partner GmbH erweitert das Produktangebot von Swiss Life um die Bereiche Kranken, Sach/Komposit, Kraftfahrt, Rechtsschutz, Risikoleben, Investmentfonds und Immobilienfinanzierung. Wählen Sie aus unserem Angebot die passenden Gesellschaften für sich aus und ergänzen Sie Ihre Anbindung ganz individuell. Senden Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an slp-anbindung@swisslife.de mit Angabe Ihrer Swiss Life-Vermittlernummer.
Gute Gründe für eine Zusammenarbeit
Unsere Partner im Überblick
Hinweis: Der besseren Lesbarkeit wegen haben wir in diesem Dokument ausschließlich die männliche Ansprache verwendet, selbstverständlich sind Personen jeden Geschlechts gemeint. Alle vorliegenden Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dies gilt auch für etwaige Links. Dennoch können wir für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten und Angaben sowie für Übermittlungsfehler keine Haftung oder Garantie übernehmen. Insbesondere die Produkt-Highlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Annahmerichtlinien und Vorgaben sowie Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft.