Die VHV hat die Produktlösungen für Privatkundinnen und -kunden überarbeitet und optimiert. Im Bereich Wohngebäude gibt es ein umfassendes Update mit erweiterten Leistungen und neue optionale Bausteine, für den Einschluss von z.B. einer Allgefahren-Deckung, von Wärmepumpen und Solarthermie oder von Neubauten während der Bauphase. Darüber hinaus wurden die Beiträge der Privathaftpflicht für das Neugeschäft reduziert und der Versicherungsschutz für PKW, Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger erweitert. Detaillierte Informationen zu allen Änderungen finden Sie in den aktuellen Vertriebsinfos.
Wohngebäude: Update mit neuen Leistungen und Allgefahren-Bausteinen
Wohngebäude: Neuer Baustein Wärmepumpe und Solarthermie
Wohngebäude: Neubau absichern - das leistet der neue Baustein ProBau
Privathaftpflicht: Attraktive Beitragsreduzierung im Neugeschäft
Kfz: Erweiterter Versicherungsschutz für PKW, Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger
Ergänzend bietet die VHV passende Online-Schulungen an, in denen die Produktneuerungen und deren vertriebliche Vorteile vorgestellt werden.
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Die Swiss Life Partner GmbH erweitert das Produktangebot von Swiss Life um die Bereiche Kranken, Sach/Komposit, Kraftfahrt, Rechtsschutz, Risikoleben, Investmentfonds und Immobilienfinanzierung. Wählen Sie aus unserem Angebot die passenden Gesellschaften für sich aus und ergänzen Sie Ihre Anbindung ganz individuell. Senden Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an slp-anbindung@swisslife.de mit Angabe Ihrer Swiss Life-Vermittlernummer.
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Hinweis: Der besseren Lesbarkeit wegen haben wir in diesem Dokument ausschließlich die männliche Ansprache verwendet, selbstverständlich sind Personen jeden Geschlechts gemeint. Alle vorliegenden Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dies gilt auch für etwaige Links. Dennoch können wir für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten und Angaben sowie für Übermittlungsfehler keine Haftung oder Garantie übernehmen. Insbesondere die Produkt-Highlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Annahmerichtlinien und Vorgaben sowie Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft.